Kurtaxe

Warum Kurtaxe?

Seit dem 1. April 2008 ist Vogtsburg ein Kurerholungsort und damit Kurtaxenpflichtig. Alle Vermieter und Hotels ziehen diese direkt ein. Mit Ihrer Kurtaxe (aktuell 1,50 Euro pro Erwachsenem und Aufenthaltstag) leisten Sie einen bedeutenden Beitrag zur Vielfalt des Vogtsburger Angebotes.

Dafür bedankt sich die Stadt Vogtsburg bei Ihnen - mit Ihrer persönlichen Gästekarte sowie zahlreichen exklusiven Gratis-Leistungen und Ermäßigungen. Durch Bezahlung der Kurtaxe und Ausfüllen des Meldescheines haben Sie Anspruch auf die KONUS-Gästekarte, welche als Fahrschein für Busse und Bahnen im gesamten Schwarzwald gilt. Weitere Details zur Kurtaxe und zu den KONUS-Nutzungsbedingungen finden Sie im Anschluss.

Kurtaxe - Höhe und Details

Bedingung

Kosten pro Nacht

Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre: befreit (müssen auf dem Meldeschein mit Geburtsdatum vermerkt werden)

0 €

Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre:

1 €

Personen ab 15 Jahre:

2€

Personen mit Behinderungsgrad ab 80 % sowie die Begleitperson: (Kopie Behinderungsausweis muss mitgebracht werden !!!!)

1€

Personen mit Behinderungsgrad ab 100 % sowie die Begleitperson (Kopie Behinderungsausweis muss mitgebracht werden!!!)

0 €

KONUS - Details und Bedingungen

Die KONUS-Gästekarte gilt als Fahrschein in den neun Verkehrsunternehmen der Ferienregion Schwarzwald im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV):
RVF (Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Stadt Freiburg)
TGO (Ortenaukreis)
RVL (Landkreis Lörrach)
WTV (Landkreis Waldshut)
VSB (Landkreis Schwarzwald-Baar)
VVR (Landkreis Rottweil)
KVV (Landkreis Rastatt und Baden-Baden, Rheintalbahn bis Karlsruhe Hbf, Stadtgebiet
Karlruhe (Tarifwabe 100), Albtalbahn (Linie 1) zwischen Bad Herrenalb und Karlsruhe Hbf)
VGF (Landkreis Freudenstadt)

KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet. Ausgeschlossen sind IC, EC und ICE, sowie Bergbahnen.

Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Monaten sind Sie gemäß Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde (mit Wohnsitz) anzumelden.

Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Beim handschriftlich ausgefüllten Meldeschein ist sie in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Die elektronisch erstellte Gästekarte wird durch Ihren Gastgeber erstellt. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.

KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.

KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.

Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.

Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage und Austausch Ihrer Gruppen-KONUS-Gästekarte einzelne KONUS-Gästekarten von Ihrem Beherbergungsbetrieb. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei Ihrer Anmeldung einzelne KONUS-Gästekarten ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht immer in der Gruppe reisen.

Gemeinsam reisende Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Sicherung der Beförderung angemeldet werden.
Gruppen können grundsätzlich nur im Rahmen fahrplanmäßiger Kapazitäten von den Verkehrsunternehmen mitgenommen werden. Gerade in den Hauptverkehrszeiten können nicht immer alle Fahrtwünsche berücksichtigt werden. Durch die direkte Anmeldung beim Verkehrsunternehmen erhalten Sie entweder eine Bestätigung oder alternative Vorschläge.

KONUS gilt ab Ihrem Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (Check-In) bis zu Ihrem Abreisetag. KONUS kann zur Abreise, jedoch nicht zur Anreise genutzt werden.

Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen unddem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei den lokalen Tourist-Informationen oder im Internet unter www.KONUS-schwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten. Bitte beachten Sie diese Bedingungen sowie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde und verbundüberschreitender Verkehrsunternehmen.

Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,- EUR zu entrichten.

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